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Österreichs Schulen:
Kein Vorbild für Gesamtschulfreunde!

10/2002 - Gesamtschulen in Deutschland wurden fast überall von der SPD gegen Widerstände der Konservativen durchgesetzt. In Österreich gelang es den Konservativen über eine jahrzehntelange große Koalition mit der SPÖ eine ähnliche Entwicklung schon im Keim zu ersticken. Zum besseren Verständnis erlauben wir uns einen kurzen Rückblick in die dortige Bildungsgeschichte und dokumentieren dann die derzeitige Schulstruktur, wie wir sie im Internet bei der Wiener Schulbehörde gefunden haben. 

 

Rückblick: Von der oppositionellen zur konsensualen Bildungspolitik

Zu den bildungspolitisch wichtigen historischen Dokumenten in Österreich gehört das Linzer Programm der SPÖ von 1926. Zum schulischen Bereich äußert es sich umfassender und konkreter als die Parteiprogramme zuvor. Übergreifende Zielsetzung waren "die Aufhebung des Bildungsmonopols der Bourgeoisie und die Reform des gesamten Schulwesens". Auf eine vierjährige Grundschule sollte eine allgemeine Mittelschule für alle Kinder aufbauen; neben der Oberschule wurde eine Fortbildungsschulpflicht für alle Schulmündigen gefordert, und die Lehrerbildung sollte einheitlich an den Hochschulen in Verbindung mit pädagogischen Instituten erfolgen. Die mit dem Linzer Programm eingeleitete Entwicklung wurde jedoch 1934 durch den aufkommenden Faschismus gewaltsam unterbrochen.

Am Beginn der Zweiten Republik versuchte die Sozialistische Partei in Österreich mit den Aktionsprogrammen von 1947 und dem Schulgesetzentwurf von 1948 wieder an die Schulreform der Zwischenkriegszeit anzuknüpfen. Vor dem Hintergrund der Wiederaufbauphase wurden ihre traditionellen schulpolitischen Forderungen im Parteiprogramm von 1958 allerdings bereits wieder abgeschwächt, und die beiden großen Parteien Österreichs, die Sozialisten und die Konservativen, einigten sich, zukünftig schulpolitische Vorhaben nur einvernehmlich durchzuführen. Diese Einigung wurde in der Verfassung verankert, und seitdem dürfen Schulgesetze in Österreich nur mit einer Mehrheit von Zweidritteln des Parlaments geändert werden. Jede der beiden Großparteien hat sich damit ihr Mitspracherecht gesichert, jede ist aber auch auf die Zustimmung der anderen angewiesen." Im Zusammenhang mit der Verfassungsänderung wurde 1962 auch ein neues Schulgesetz verabschiedet, in dem u.a.

  • die Angleichung der Lehrpläne von Volksschuloberstufe, Hauptschule und Unterstufe der AHS,
  • die Auffächerung des allgemeinbildenden höheren Schulwesens (neusprachlicher Zweig, naturwissenschaftlicher, etc.)
  • die Neuregelung des berufsbildenden Schulwesens, insbesondere die Verlängerung der Ausbildung, und
  • die Einführung des 9. Pflichtschuljahres

verankert wurden.

Zeittafel
1947 Aktionsprogramm der SPÖ mit Forderungen nach einer Schule für alle Kinder
1962 Schulgesetz mit Selbstbindung - Änderung nur mit Zweidrittelmehrheit möglich
1970 Abschaffung der Aufnahmeprüfung für allgemeinbildende höhere Schulen
1971 Erhöhung der Zuschüsse zu den Personalkosten der katholischen Schulen auf 100 Prozent
1972 Einführung der Lehrmittelfreiheit (Schulbücher)
1974 Verankerung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten aller Beteiligten im Schulunterrichtsgesetz
1976 Einführung der Koedukation in allen Schultypen
1982 Schulorganisationsnovelle; Aufsplitterung in zwei Klassenzüge der Hauptschule wird abgeschafft.
1988 Gesetzliche Absicherung des gemeinsamen Unterrichts behinderter und nicht behinderter Kinder


Programmatisch ging die SPÖ in ihrer Oppositionszeit natürlich über die im Schulgesetz gefundenen Kompromisse hinaus und verabschiedete 1969 ihr erstes und bisher einziges "offizielles" Schulprogramm. Dabei fand sie in weiten Teilen der Bevölkerung große Unterstützung. In dieser Phase gab es mehrere Antriebskräfte für eine erneute Schulreform: die gesellschaftspolitischen Forderungen der Sozialisten nach mehr Chancengleichheit, Demokratie und Liberalisierung; die Auffassungen einer sozialwissenschaftlich orientierten neuen Reformpädagogik; das Bedürfnis großer Bevölkerungsgruppen nach Erneuerung der in der Nachkriegszeit erstarrten Verhältnisse und Lebensformen sowie der Bedarf der Wirtschaft nach mehr und besser ausgebildeten Arbeitskräften.

Strukturen im Bildungswesen

Die Volksschule (Grundschule)

umfasst die Grundstufe I (bei Bedarf Vorschulstufe und jedenfalls 1. und 2. Schulstufe) und die Grundstufe II (3. und 4. Schulstufe). Der Lehrplan der Volksschule sieht für alle Kinder u.a. folgende Ziele vor: Über die Vermittlung von Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) hinaus soll das Verständnis der Kinder für ihre Umwelt vertieft werden und ihnen helfen, Toleranz, Mitsprache, Mitverantwortung und Achtung vor dem Anderen zu erwerben und zu üben.

Schuleingangsbereich

Ab Sept. 99 wird der Schuleingangsbereich in folgenden neuen Organisationsformen geführt:

1. mit einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) sowie 1. und 2. Schulstufe oder
2.
mit einem gemeinsamen Angebot (=flexible Schuleingangsphase) von Schulstufen der Grundstufe I (Vorschulstufe gemeinsam mit 1. Schulstufe oder Vorschulstufe, 1. und 2. Schulstufe gemeinsam).

Die Schulneulinge haben je nach individuellen Fähigkeiten ein bis drei Jahre Zeit, um die Lehrplananforderung der Grundstufe I erfolgreich bewältigen zu können.

Wechsel der Schulstufe

SchülerInnen sind innerhalb der Grundstufe I berechtigt, auch während des Schuljahres in die nächst höhere oder nächst niedrigere Schulstufe zu wechseln. Über den Wechsel der Schulstufe entscheidet die Schulkonferenz aufgrund des Antrages der Erziehungsberechtigten oder des/der KlassenlehrersIn.

An vielen Wiener Volksschulen werden neue Lern- und Unterrichtsformen (Offenes Lernen, Freinet-Pädagogik, etc.) angeboten. Diese beinhalten folgende Ziele: individuelles Lernen, Selbstständigkeit, Verantwortung übernehmen, Zusammenarbeit, soziale Kompetenz uvm. Im Zusammenhang damit werden im Rahmen von Schulversuchen neue Beurteilungsformen erprobt: Verbale Beurteilung, Kommentierte direkte Leistungsvorlage oder Pensenbuch. Es besteht weiter die Möglichkeit, durch Beschluss des Klassen- bzw. Schulforums in der 1. und 2. Schulstufe der Ziffernnote eine verbale Leistungsbeschreibung hinzuzufügen.

Übertritt

In der 4. Schulstufe werden die Eltern über den nach den Interessen und Leistungen empfehlenswerten weiteren Bildungsweg der SchülerInnen informiert (=Informationsabend).

Für die Aufnahme an eine Hauptschule ist der erfolgreiche Abschluss der 4. Schulstufe Voraussetzung. Um in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule ohne Aufnahmeprüfung aufgenommen werden zu können, hat das Zeugnis der 4. Klasse der Volksschule in den beiden Gegenständen Deutsch/Lesen und Mathematik "Sehr gut" oder "Gut" zu enthalten. Bei "Befriedigend" kann die Volksschule einen Bescheid über die "AHS-Reife" des Kindes ausstellen.

Über die Aufnahme von SchülerInnen in eine allgemeinbildende höhere Schule entscheidet der/die Leiter/in der Schule, über die Aufnahme in eine Hauptschule entscheidet der/die zuständige Bezirksschulinspektor/in.

Die Hauptschule

Die Hauptschule umfasst vier Schulstufen und hat die Aufgabe, eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln sowie - je nach Interesse, Begabung und Fähigkeit der SchülerInnen - auf das Berufsleben und den Übertritt in eine mittlere oder höhere Schule vorzubereiten.

Der Unterricht wird in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache (meist Englisch) in Gruppen (Klassen) erteilt, die nach dem Prinzip der "äußeren Differenzierung" (Leistungsgruppen) oder nach dem Prinzip der "inneren Differenzierung" (leistungsheterogener Unterricht) geführt werden können.

Für Pflichtgegenstände - vorwiegend jedoch für Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache - besteht auch die Möglichkeit, einen Förderunterricht zu besuchen.

In der 3. und 4. Klasse wird verstärkt auf die Berufs- und Arbeitswelt vorbereitet (Verbindliche Übung: "Berufsorientierung", berufspraktische Tage/Wochen, Lehrausgänge, Exkursionen).

Schulversuch Mittelschule, Schulverbund

Um das konkurrierende Nebeneinander von HS und AHS-Unterstufe zu umgehen, kooperieren im Rahmen des Schulversuchs Mittelschule

Die Polytechnische Schule (PTS)

Im Zuge der Schulreform wird ab dem Schuljahr 1997/98 der Polytechnische Lehrgang durch die Polytechnische Schule abgelöst. Alle PTS verfügen über leistungsfähige Computernetzwerke mit Internetanschluss.

Den Schulen wird ein entsprechender Freiraum gegeben, um im Rahmen der Lehrplanautonomie das bestmögliche Ausbildungsangebot zu entwickeln. Zu besseren Vorbereitung für einen Lehrberuf soll in verschiedenen Berufsfeldern eine Berufsgrundbildung vermittelt werden. Dadurch steigen auch die beruflichen Chancen der Jugendlichen.

Durch die vorliegende Reform wird allen SchülerInnen in den ersten beiden Monaten des Schuljahres eine verpflichtende Orientierungsphase geboten, die dazu dient, die eigenen Fähigkeiten, Interessen und Neigungen abzuklären. Diese Abklärung ist die erste und wichtigste Entscheidungsgrundlage für die Berufswahl. Im Anschluss an diese Orientierungsphase kommt es durch die Reform zu einer Ausweitung der Interessensdifferenzierung im Sinne einer Berufsvorbildung. Die SchülerInnen können sich für einen der folgenden beruflichen Fachbereiche entscheiden:

Technische Berufe
Handels- und Büroberufe
Human-kreative Berufe/Dienstleistungen, Tourismus

Darüber hinaus gibt es in Wien eine langjährig bewährte und enge Zusammenarbeit zwischen der Polytechnischen Schule und den Berufsschulen, die im Zuge der Reformumsetzung noch weiter ausgebaut werden kann.

Die Fachmittelschule

In der Region Wien 23 wird das autonome Projekt "Fachmittelschule" angeboten. Auf der 9. Schulstufe sieht dieses neben der Allgemeinbildung eine 1-semestrige Berufsorientierung vor, im 2. Semester wählen die SchülerInnen Schwerpunktbereiche (z.B. wirtschaftlich-kaufmännischer Bereich etc.).

Die Fachmittelschule ist ein Angebot für SchülerInnen im Anschluss an den Schulversuch "Mittelschule".

Ganztägige Pflichtschulen in Wien

An ganztägig geführten Schulen wird neben dem Unterrichtsteil ein Betreuungsteil angeboten. Unterrichts- und Betreuungsteil können in getrennter (Modell  "Offene Schule

Die allgemein bildenden höheren Schulen (AHS)

Die 90 allgemein bildenden höheren Schulen Wiens (66 öffentliche, 24 private) bieten gemäß ihrem Bildungsauftrag eine breite Palette von verschiedenen Schulformen an, die es dem Interessenten oft schwierig erscheinen läßt, die richtige Schulwahl zu treffen. In den letzten Jahren ist der Ansturm auf die 1. Klassen der AHS in Wien aber ungebrochen.

Aufnahmevoraussetzungen

Als Aufnahmevoraussetzung in die 1. Klasse der Unterstufe gilt generell der erfolgreiche Abschluss der 4. Klasse Volksschule, wobei in den Pflichtfächern Deutsch und Mathematik kein "Befriedigend" aufscheinen darf bzw. die Volksschule die AHS-Reife trotz des Vorliegens eines "Befriedigends" in einem der genannten Gegenstände erklären kann. Im Falle einer vorläufigen Nichteignung muss der Schüler eine Aufnahmeprüfung in Deutsch oder Mathematik, bzw. in beiden Fächern in der letzten Schulwoche oder an den ersten beiden Schultagen des neuen Schuljahres ablegen.

Grundsätzlich besteht in den ersten beiden Klassen (5. und 6. Schulstufe) der Unterstufe Lehrplangleichheit, während mit Beginn der 3. Klasse neben den Differenzierungen Gymnasium (Latein), Realgymnasium (Geometrisches Zeichnen, Werkerziehung) und Wirtschaftskundliches Realgymnasium (Chemie, Werkerziehung) auch neue Sonderformen (z.B. Schulversuch 2. lebende Fremdsprache ab der 3. Klasse im Gymnasium) auftreten. Die Mehrzahl aller AHS-Standorte führt Englisch als 1. lebende Fremdsprache ab der 1. Klasse, doch bieten auch einige Schulen Französisch und eine Schule Russisch an.

Seit jeher war es Aufgabe und Ziel der AHS, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und damit auch eine Voraussetzung für ein Universitätsstudium zu schaffen.

In der Oberstufe (5.-8. Klasse) gibt es neben den aus der Unterstufe fortgeführten drei Grundtypen noch das Oberstufenrealgymnasium (ORg), welches durch eine starke Differenzierung an den Standorten (Instrumentalmusik, naturwissenschaftlicher Unterricht, Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung oder musikalischer Schwerpunkt) gekennzeichnet ist.

Mit dem In-Kraft-Treten der neuen Oberstufenreform im Schuljahr 1989/90 wurden die genannten Schwerpunkte weiter betont, jedoch durch das Angebot des Wahlpflichtfächersystems ab der 6. Klasse entscheidend neu akzentuiert. Den Schülern wird nun verstärkt die Möglichkeit geboten, ihren Bildungsweg nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.

Mit der Reform der AHS-Reifeprüfung fand die Oberstufenreform ihren logischen Abschluss. Dabei wurden alle wesentlichen Elemente der neuen Oberstufe berücksichtigt; auch bei der Matura wird nunmehr dem realitätsbezogenen Lernen, dem selbstständigen Arbeiten, dem Erkennen von Zusammenhängen zwischen den einzelnen Wissensgebieten und den Fremdsprachenkenntnissen besondere Bedeutung zugemessen. Gleichzeitig finden auch die individuellen Interessen der Schülerinnen und Schüler durch eine größere Bandbreite der Matura-Varianten, sowie vor allem der Wahlmöglichkeit zwischen einer schriftlichen Fachbereichsarbeit und einer mündlichen Schwerpunktprüfung ihren Ausdruck

 

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