Das Abschlusszeugnis der Grundschule berechtigt zum
Übergang auf die Gymnasialschule ohne Rücksicht darauf, welche
Wahlpflichtfächer der Schüler in der Oberstufe hinzugewählt hat. Die
Wahl der Wahlpflichtfächer in der Grundschule engt jedoch den Spielraum
bezüglich der verschiedenen Optionen in der Gymnasialschule ein. Die
Kinder besuchen grundsätzlich die Schule in ihrem Wohnbezirk. Unter- und
Mittelstufenschulen gibt es in jedem Wohnviertel. Sie haben meistens ein
oder zwei Klassen pro Jahrgang, d.h. etwa 150 bis 300 Schüler. In
ländlichen Gebieten können Schüler aus zwei oder drei Jahrgängen in
die gleiche Klasse gehen. Die Oberstufe ist in größeren
Mittelpunktschulen zusammengefsst, die etwa 150 bis 600 Schüler in zwei,
drei oder mehr Parallelklassen haben. In dünn besiedelten Gebieten mit
weiten Schulwegen organisiert die Gemeinde Schülertransporte oder
unterstützt die Familien durch Schülerkarten für den öffentlichen Bus-
oder Bahnverkehr.
Nach einem Beschluss des Riksdags von 1978 wurde in vielen
Gemeinden der sog. "integrierte Schultag" eingeführt, d.h. die
Stundenpläne werden auf den Nachmittag ausgedehnt. Dadurch wird ein
Wechsel von Unterrichtsarbeit und Freizeitaktivität möglich, wodurch
eine bessere den individuellen Möglichkeiten des Kindes entsprechende
Organisation des Tages, eine erhöhte Motivation des Kindes und eine
bessere Lernatmosphäre in der Schule geschaffen werden.
Zur Integration behinderter Kinder
Die auf Integration angelegte Grundkonzeption des
schwedischen Schulsystems verlangt implizit natürlich auch Maßnahmen der
integrativen Beschulung behinderter Kinder. Zu diesem Zweck stellen Staat
und Kommunen erhebliche Mittel zur Verfügung.
Schüler mit Lernschwierigkeiten werden in der Regel in
mehreren Stunden täglich von einem Lehrer mit der entsprechenden
Qualifikation unterrichtet. Dies geschieht generell im Klassenraum,
stundenweise jedoch auch in einem besonders ausgestatteten Nebenraum. Nur
im Ausnahmefall werden Kinder, bei denen dieser "koordinierte
Sonderunterricht" keine ausreichende Hilfe gewährleistet, für
kürzere Zeitabschnitte - selten jedoch für ein volles Schulhalbjahr - in
besonderen Kleingruppen unterrichtet. Nur in besonders schwierigen Fällen
gibt es eine Form der Intensivhilfe außerhalb der Regelklassen in einem
Schultagesheim. Dort werden vorübergehend Kinder mit vor allem sozial
bedingten Lern- und Verhaltensschwierigkeiten aufgenommen.
Blinde, gehörlose, körperbehinderte und
geistigbehinderte Kinder werden sowohl integriert als auch in
Sonderschulen unterrichtet. Dort wo sinnesgeschädigte Kinder integrativ
unterrichtet werden, wird die Klassenfrequenz gesenkt, und der Klasse
werden zusätzliche Pädagogenstunden zugewiesen. Geistigbehinderte Kinder
werden in Sonderschulen und in Sonderklassen an allgemeinen Regelschulen
unterrichtet. Hier wird stärker von einer sozialen Integration
gesprochen.
Die Gymnasialschule
Nach Abschluss der Grundschule gehen gut 90 % aller
Schüler in die differenzierte Gymnasialschule über. Die Gymnasialschule
wurde 1993 auf drei Jahre verkürzt, für die acht Kernfächer
Schwedisch/Englisch, Gesellschaftswissenschaften, Religionswissenschaft,
Mathematik, Naturwissenschaft, Sport und Gesundheit wurde die
Stundenanzahl erhöht, und die Anzahl der berufsvorbereitenden Züge wurde
auf 16 nationale Programme reduziert, wovon zwei studienvorbereitend sind.
Sämtliche Programme liefern eine breite Grundausbildung und vermitteln
allen AbgängerInnen eine Studienberechtigung, die jeweils für bestimmte
Studienrichtungen gelten, aber weiterentwickelt und ausgebaut werden
können.' Der freiwillige Besuch der Gymnasialschule nach dem gemeinsamen
zehnten Schuljahr wird von ca. 90 % aller Schülerlnnen wahrgenommen (CEDEFOP
1995, Skolverket 1997). Neben der studien- und berufsorientierten
Gymnasialschule gibt es die Lehrlingsausbildung, eine Kombination aus
Unterricht in den Kernfächern des Gymnasiums und einer praktischen
Berufsausbildung in einem Unternehmen (s. Kreienbaum, Bildungslandschaft
Europa).