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Zur Zuständigkeit in Bildungsfragen
Die für die Bildungspolitik zentral und direkt zuständige Behörde
in Spanien ist das Ministerium
für Bildung und Wissenschaft [Ministerio de Educación y Ciencia,
MEC]. Es ist die oberste Behörde, der alle Bildungseinrichtungen
unterstellt sind, und gleichzeitig Koordinationsstelle für alle
öffentlichen und privaten Schulorganisationen. Dabei wurden den
Autonomen Gemeinschaften in den letzten Jahren zunehmend mehr Kompetenzen übertragen.
Verantwortlich für die Organisation der Grund- und Primarschulen sind
traditionell die Provinzen.
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Neues Core-Curriculum
Die Bildungsministerin Pilar del Castillo unter Regierungschef José
Mariá Aznar hat Ende Dezember 2000 den Entwurf für eine neue
Bildungsreform vorgelegt. Erstaunlicherweise betrifft diese Reform
ausschließlich Unterrichtsziele und Inhalte, sowie Kriterien der
Evaluation, nicht aber die Strukturen.
In dem vorgelegten Dekret werden der Muttersprache, den Fremdsprachen
(mindestens einer für alle verbindlich), den neuen
Informations- und Kommunikationstechnologien sowie den Naturwissenschaften
besondere Bedeutung beigemessen. Durch die Vorgabe eines
präzis formulierten Lernzielkatalogs und einer verbindlichen
Minimalzahl von Stunden in den Stundentafeln soll das Reformvorhaben
umgesetzt werden.
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Bekämpfung der hohen Drop-out-Quote
Da die Schulpflicht erst 1990 vom 14. auf das 16. Lebensjahr
heraufgesetzt wurde, fehlt der Vergleich, um die Quote der Absolventen
ohne Schulabschluss heute zu bewerten. Insgesamt sind die Bildungsinvestitionen
der letzten 10 Jahre beachtlich. So wurde die Zahl der Lehrer um
73 Tausend Stellen erhöht und damit über alle Stufen des
allgemeinbildenden Schulwesens eine durchschnittliche Schüler-Lehrer-Relation von 1 zu 13
(1990: 1 zu 18,5) erreicht. Durch diese verbesserte
Lehrerausstattung und besondere Förderangebote für lernschwächere
Schülerinnen und Schüler soll die Drop-Out-Quote verbessert werden.
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Einheitliche Strukturen: Gesamtschulsystem erfolgreich
Seit September 1990 regelt ein von Senat und
Parlament (seinerzeit in der Mehrheitsverantwortung der PSOE) in Madrid
verabschiedetes Bildungsgesetz (Ley de Ordenacion General del Sistema
Educativo [LOGSE]) die Strukturen des Bildungssystems. Dieses System hat
einen horizontalen Aufbau:
– Kinder- und Vorschulerziehung [Educación Infantil] für Kinder
zwischen 3 – 6 Jahren;
– Primarerziehung [Educación Primaria], 6 – 12 Jahre;
– Pflichtsekundarerziehung [Educación Secundaria
Obligatoria], 12
– 16 Jahre;
– freiwillige Sekundarerziehung:
– Sekundarbereich II [Bachillerato], 16 – 18 Jahre;
– berufliche Fachbildung Mittleren Grades [Ciclo Formativo de Grado
Medio], 16 – 18 Jahre;
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Privatschulen
Zum besseren Verständnis des spanischen Schulwesen ist
ein Hinweis auf die Privatschulen notwendig. Ein sehr großer Teil der Bildungseinrichtungen
wird dort von privaten Trägern betrieben, und zwar etwa 85 Prozent der
Kindergärten, 40 Prozent der Vorschuleinrichtungen, 30 Prozent der
Grundschulen und 50 Prozent der Sekundarschulen. Die meisten privaten
Schulen arbeiten in den Städten. So besuchen z.B. in Barcelona über 50
Prozent der Schüler eine Privatschule.