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2.2.2008
Hessen
Hessenwahl
bestätigt:
Wähler goutieren "gemeinsames Lernen" als schulpolitisches Ziel
Die Forderung nach einem längeren
gemeinsamen Lernen ist Bestandteil des Regierungsprogramms der SPD in Hessen. Mit
dieser Forderung hat die SPD den Wahlkampf in Hessen bestritten. Zur Erinnerung
die Passagen im Wortlaut:
"Wir wollen die frühe Selektion an Hessens Schulen beenden. Hier werden ohne
Grund für viele Kinder Lebenschancen verbaut. Wer die individuelle Entwicklung
jedes einzelnen Kindes ernst nimmt, kann deutlich mehr Kinder zu besseren
Bildungsabschlüssen fördern. Dies ist sowohl im Interesse jedes einzelnen Kindes
als auch im Interesse der gesamten Gesellschaft. Wir brauchen deutlich mehr sehr
gut ausgebildete Menschen, wenn wir die Zukunft in Wirtschaft und Gesellschaft
meistern wollen. Alle Studien zeigen, dass das gemeinsame Lernen in unseren europäischen
Nachbar ländern nicht nur mehr Schüler fördert, sondern auch bessere Leistungen
sowohl im Durchschnitt als auch bei den Spitzenschülern hervorbringt. Längeres
gemeinsames Lernen ist auch sozial gerechter, denn viel zu oft wird bei der
Schulempfehlung nach sozialer Herkunft statt nach Leistungsfähigkeit entschieden.
Wir wollen eine Schule,
die Freiräume für die soziale und individuelle Entwicklung aller Kinder ohne
Anpassungsdruck und Aussonderungsdrohung bereithält und auf die Illusion von
homogenen Lerngruppen verzichtet. Wir wollen längeres gemeinsames Lernen aller
Kinder und Jugendlichen. Daher streben wir eine Schulstruktur an,
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in der alle weiterführenden
Schulen bis zur Klasse 10 eine gemeinsame Mittelstufe anbieten.
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Wir werden dafür
sorgen, dass schon ab 2008 bestehende Schulen des Sekundarbereichs nach den
Prinzipien unseres Hauses der Bildung arbeiten können.
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Weiterhin wollen wir
erreichen, dass bis zum Jahr 2010 für jedes Kind wohnortnah im
Sekundarbereich I mindestens eine Schule nach den Prinzipien unseres Hauses
der Bildung arbeitet.
Wir werden jedoch keine
Schulreform „von oben“ verordnen. Wir wissen, dass wir eine grundlegende Veränderung
des Schulsystems und der damit verbundenen Erwartungshaltung an bestmögliche
Bildungserfolge der Schülerinnen und Schüler nur im Dialog mit Eltern und Lehrkräften
erreichen werden. Wir streben eine an den vorhandenen Schulstandorten
ausgerichtete Weiterentwicklung des Schulsystems an. Dazu werden wir:
schulformunabhängige Bildungsstandards schaffen, die beschreiben, welche
Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler am Ende eines Jahrgangs mindestens
erreicht haben sollen. Die bestehenden schulformbezogenen Lehrpläne und
Stundentafeln aufheben und durch Kernlehrpläne und Jahresstundentafeln ersetzen,
die an den Bildungsstandards orientiert sind, damit die Schulen den pädagogischen
Freiraum erhalten, um möglichst vielen Schüler die Kompetenzstufen im Rahmen
dieser Kernlehrpläne zu ermöglichen.
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den Elternwillen
ernst nehmen. Aus diesem Grund wird es eine Schulformempfehlung der
Grundschule nicht mehr geben. Für alle Schulen der Mittelstufe gilt:
- Die Querversetzung, d. h. die Überweisung an eine andere Schule, wird
aus dem Schulgesetz gestrichen.
- An die Stelle des Sitzenbleibens treten Fördermaßnahmen. Die Eltern
behalten aber das Recht, selbst über eine
Klassenwiederholung oder einen Schulwechsel ihres Kindes zu
entscheiden.
- Alle Schulen der Sekundarstufe I bereiten auf alle Abschlüsse vor.
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Schulsozialarbeit
unterstützen, die Schülerinnen und Schülern rechtzeitig beim Bearbeiten
persönlicher und sozialer Probleme hilft. Wir wollen wieder eine regional
angepasste Schulentwicklungsplanung vor Ort. Die Schulen mit gemeinsamer
Sekundarstufe I erhöhen die Flexibilität der kommunalen Schulträger. Durch
Zusammenlegung und Umwandlung bestehender Schulen kann auf die demografische
Entwicklung
angemessen reagiert werden. Eine gemeinsame Sekundarstufe I ermöglicht den
Schulträgern, allen Schülerinnen und Schülern den Zugang zu allen Abschlüssen
und Qualifikationen offen zuhalten. Die Richtwerte zur Klassenbildung werden
wir abschaffen. Schulen, ihre Schülerinnen und Schüler sowie das jeweilige
soziale Umfeld unterscheiden sich zum Teil erheblich. Dementsprechend darf die
Lehrerzuweisung nicht ausschließlich an der Zahl der Klassen bemessen werden,
sondern muss auch die pädagogischen Zielsetzungen und strukturellen
Bedingungen der einzelnen Schule berücksichtigen. Unser Grundsatz des längeren
gemeinsamen Lernens schließt ausdrücklich auch Kinder mit Behinderungen ein.
Wir wollen deren Isolierung vermeiden, denn wer von Anfang an nicht
ausgeschlossen wird, muss auch später nicht wieder integriert werden. Aus
diesem Grund werden wir
das System der Förderschulen von Grund auf überdenken. Unser Ziel ist die Überwindung
aussondernder Einrichtungen. Auch Jugendliche mit besonderem pädagogischen Förderbedarf
müssen ihre individuelle Förderung in der gemeinsamen Schule erfahren.
Lediglich für Kinder und Jugendliche mit schweren und schwersten
Behinderungen werden gesonderte Klassen nötig sein, um ihren besonderen Bedürfnissen
gerecht
werden zu können.
Kein
Jugendlicher ohne Abschluss
Wir wollen keinen Jugendlichen ohne Abschluss aus der Schule zu entlassen. Wir
werden Schule so organisieren, dass der allgemeine Bildungsabschluss nach der 10.
Klasse erworben wird. Ziel ist es, einen allgemeinen Bildungsabschluss nach der
Klasse 10 zu vergeben. Das 10. Schuljahr wird künftig eine Gelenkfunktion beim Übergang
in die berufliche Ausbildung oder in die weiterführenden Schulen wahrnehmen. Die
Verkürzung der gymnasialen Schulzeit in der Mittelstufe wird aufgehoben, G 8 wird
beendet. Nach dem allgemeinen Bildungsabschluss wählt jede und jeder Jugendliche
seinen weiteren Werdegang aus den Optionen Berufsausbildung, vollschulische
Assistentenausbildung oder Oberstufe zum Erwerb der Hochschulreife. Die kommunale
Jugendberufshilfe wurde im Rahmen der „Operation düstere Zukunft“ durch die
Zerschlagung des Fachstellenprogramms erheblich geschwächt. Sie braucht neue
Impulse und muss wieder gestärkt werden. Die Aufgabe des Landes besteht darin,
den Aufbau lokaler Netzwerke für den Übergang von der Schule in den Beruf unter
Einschluss der Jugendberufshilfe zu unterstützen. Die berufliche Ausbildung, die
am Berufsprinzip orientiert bleibt, erfolgt in der Regel im dualen System. Bei
besonderen Engpässen auf dem Ausbildungsmarkt und zu geringem Angebot an dualen
Ausbildungsplätzen wird das erforderliche Angebot der beruflichen Erstausbildung
in staatlicher Verantwortung durch die Möglichkeit der vollschulischen
Berufsausbildung
an Beruflichen Schulen mit gleichwertigen Berufsabschlüssen organisiert. Eine
erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung berechtigt zur Fort- und Weiterbildung
an einer Fachoberschule, einer Berufsakademie, einer Fachschule oder zur Aufnahme
eines Studiums an einer Fachhochschule oder Universität. Um auch weiterhin das
Abitur nach zwölf Jahren erreichen zu können, wollen wir eine Oberstufe mit
einem echten Kurssystem, das in zwei bis
drei Jahren durchlaufen werden kann. Entscheidend ist der Nachweis der
Pflichtkurse bis zur Abiturprüfung. Jede Schülerin und jeder Schüler erarbeitet
mit beratender Unterstützung durch die Lehrer zu Beginn der Oberstufe einen
individuellen Lernplan aus, der regelmäßig überprüft und gegebenenfalls
modifiziert wird. Die Schuleingansstufe der Grundschule und das Kurssystem der
Oberstufe sorgen für eine weitestgehende Flexibilisierung und geben weiterhin die
Chance für die Verkürzung der Schulzeit.
Besser
Lernen in Ganztagsschulen
Längeres gemeinsames Lernen und echte Ganztagsschulangebote gehören untrennbar
zusammen. Für uns ist Ganztagsschule mehr, als den jetzigen Schulalltag in den
Nachmittag zu verlängern. Wir wollen mehr als eine Mittagsbetreuung. Wir wollen
Ganztagsschulen mit einem pädagogisch bestimmten Tagesrhythmus, in denen neue
Bildungskonzepte verwirklicht werden können. Wir wollen einen Schulalltag, der fächerübergreifende
Förderung
organisieren hilft und Unterricht, Erziehung und individuelle Förderung besser
miteinander kombinieren kann. Deshalb halten wir an dem Ziel eines Ausbaus der
Ganztagsschulen fest. Jedem Kind soll wohnortnah eine ganztägig arbeitende Schule
angeboten werden. |