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Italien: 
Umfassende Reform des Schulsystems

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Bildungsstufen in Italien ist die Gesamtschule gestärkt aus der politischen Diskussion hervorgegangen. Sie heißt dort allerdings "licei" wie zukünftig alle Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe.

Das Licei für alle!

Durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung der Bildungsstufen schloss das italienische Parlament die wichtigste Phase der Reform des allgemeinen und beruflichen Bildungssystems ab. Das neue System sieht primär eine Schulpflicht bis zum 15. Lebensjahr sowie die Pflicht zur Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor. Der Besuch der Vorschule ist nicht zwingend, doch schreibt das Gesetz ein flächendeckendes Angebot von Vorschulplätzen vor, um allen Kindern die Möglichkeit zu gewähren, am Vorschulunterricht teilzunehmen. Die Primarstufe hingegen wird künftig als einheitlicher, zusammenhängender Bildungsgang gestaltet, an dessen Ende eine staatliche Abschlussprüfung steht, die den Schülern Aufschluss über ihren jeweiligen Bildungsstand im Hinblick auf die anschließende Bildungswahl geben soll. Die Sekundarstufe umfasst fünf Jahre und ist in vier Bildungsgänge unterteilt: klassische Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften, gewerblich-technische Sekundarbildung, künstlerische und musikalische Sekundarbildung. In den ersten zwei Jahren wird es den Schülern gestattet sein, von einem Bildungsgang in einen anderen zu wechseln.

Integration des allgemeinen und beruflichen Bildungssystems

Einer der wichtigsten Aspekte des Gesetzes ist die Integration des schulischen und des beruflichen Bildungswesens. Alle Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe werden künftig ohne Unterscheidung die Bezeichnung "licei" tragen und hinsichtlich ihrer Verwaltung und der Gestaltung der Lehrpläne eine größere Eigenständigkeit erhalten. Ab dem zweiten Jahr werden die Bildungseinrichtungen die Möglichkeit haben, ihr schulisches Curiculum um zusätzliche berufliche Bildungsgänge zu erweitern. Am Ende des Jahres, in dem die Schulpflicht erfüllt ist, d.h. im Normalfall im Alter von 15 Jahren, haben Jugendliche künftig die Auswahl zwischen drei Alternativen der Fortsetzung ihrer schulischen Laufbahn, dem Eintritt in das berufliche Bildungswesen oder die Aufnahme einer betrieblichen Lehre. Die Kenntnisse und Kompetenzen, die die Jugendlichen im Rahmen des jeweils gewählten Bildungswegs erwerben, werden als anrechnungsfähige Ausbildungseinheiten (sogenannte " crediti") im Falle eines Wechsels von einem System ins andere anerkannt. Diese Durchlässigkeit zwischen dem Schulwesen, dem beruflichen Bildungswesen und der betrieblichen Ausbildung soll den Eintritt der Jugendlichen in das Erwerbsleben hinauszögern und ihre Orientierungsfähigkeit im Hinblick auf die richtige Ausbildungs- und Berufswahl verbessern.

Durchführung der Reform

Das nun verabschiedete Gesetz hat den Charakter eines Rahmengesetzes. Bis zum Juli 2000 ist die Regierung gehalten, dem Parlament ein Fünfjahresprogramm für die schrittweise Durchführung der Reform vorzulegen. Zahlreiche Punkte bzw. inhaltliche Einzelheiten müssen hierin endgültig geregelt werden. Als Anlage zu dem Programm ist ein Etat aufzustellen, der die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes verbundenen finanziellen Kosten abdeckt. Diesbezüglich wird die Anfertigung einer Machbarkeitsstudie gefordert, in der beurteilt wird, ob die bereitgestellten Mittel zur Erreichung der Programmziele ausreichen. Was die konkreten Inhalte der Reform betrifft, muss die Regierung allgemeine Kriterien für die Neugestaltung der schulischen Lehrpläne festlegen. Die früheren Curricula für die Sekundarstufe 1 mit ihren zwei und dreijährigen Bildungsgängen bedürfen dabei einer vollständigen Überarbeitung, um künftig dem zusammenhängenden und einheitlichen Charakter der neuen Sekundarstufenbildung sowie den geänderten Ausbildungsbedürfnissen Rechnung zu tragen.

Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen

Die Qualität der Bildung muss gewährleistet werden. Das Fünfjahresprogramm sollte daher auch allgemeine Bestimmungen in Bezug auf die Weiterbildung des Lehrpersonals enthalten und den Rahmen für die erforderlichen Maßnahmen abstecken, um das Recht und die Pflicht zur Teilnahme an Auffrischungskursen abzusichern. Das neue System soll besonderes Augenmerk auf die Fachkompetenz der Lehrkräfte richten, indem die Teilnahme an Auffrischungskursen als Teil ihrer beruflichen Entfaltung fest verankert wird. Daneben sollten den Schulen je nach den Ausbildungswegen, die sie anzubieten gedenken, Kriterien für die Schaffung neuer Aufgabenprofile für Lehrkräfte vorgegeben werden. Die Neuordnung der Bildungsstufen soll nach dem Willen des Bildungsministers ab September 2001 in Kraft treten. Allerdings sind die bestehenden infrastrukturellen Voraussetzungen derzeit noch unzureichend und ungeeignet für die neuen kombinierten schulisch-beruflichen Bildungswege, sodass auf Regierung und Parlament noch sehr viel Arbeit zukommen wird, bevor das neue Schulsystem entsprechend den Zielvorgaben des Gesetzes vom 10. Februar effektiv eingerichtet ist.

Übersicht über die Bildungsstufen

Vorschule

Primarstufe

Sekundarstufe

Gesamtdauer

Dauer

3 Jahre

7 Jahre

5 Jahre

15 Jahre

Alter

3-6 Jahre

6-13 Jahre

13-18 Jahre

Schulpflicht 6-15 Jahre; Ausbildungspflicht 15-18 Jahre.

Quelle: CEDFOP 12/2000