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Italien:
Umfassende Reform des Schulsystems
Mit dem Gesetz zur Neuordnung der
Bildungsstufen in Italien ist die Gesamtschule gestärkt aus der
politischen Diskussion hervorgegangen. Sie heißt dort allerdings "licei"
wie zukünftig alle Bildungseinrichtungen der
Sekundarstufe.
Das Licei für alle!
Durch die Verabschiedung
des Gesetzes zur Neuordnung der Bildungsstufen schloss das italienische
Parlament die wichtigste Phase der Reform des allgemeinen und beruflichen
Bildungssystems ab. Das neue System sieht primär eine Schulpflicht bis
zum 15. Lebensjahr sowie die Pflicht zur Teilnahme an
Ausbildungsmaßnahmen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor. Der Besuch
der Vorschule ist nicht zwingend, doch schreibt das Gesetz ein
flächendeckendes Angebot von Vorschulplätzen vor, um allen Kindern die
Möglichkeit zu gewähren, am Vorschulunterricht teilzunehmen. Die
Primarstufe hingegen wird künftig als einheitlicher, zusammenhängender
Bildungsgang gestaltet, an dessen Ende eine staatliche Abschlussprüfung
steht, die den Schülern Aufschluss über ihren jeweiligen Bildungsstand
im Hinblick auf die anschließende Bildungswahl geben soll. Die
Sekundarstufe umfasst fünf Jahre und ist in vier Bildungsgänge
unterteilt: klassische Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften,
gewerblich-technische Sekundarbildung, künstlerische und musikalische
Sekundarbildung. In den ersten zwei Jahren wird es den Schülern gestattet
sein, von einem Bildungsgang in einen anderen zu wechseln.
Integration des allgemeinen und beruflichen
Bildungssystems
Einer der wichtigsten Aspekte des Gesetzes ist die
Integration des schulischen und des beruflichen Bildungswesens. Alle
Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe werden künftig ohne
Unterscheidung die Bezeichnung "licei" tragen und hinsichtlich
ihrer Verwaltung und der Gestaltung der Lehrpläne eine größere
Eigenständigkeit erhalten. Ab dem zweiten Jahr werden die
Bildungseinrichtungen die Möglichkeit haben, ihr schulisches Curiculum um
zusätzliche berufliche Bildungsgänge zu erweitern. Am Ende des Jahres,
in dem die Schulpflicht erfüllt ist, d.h. im Normalfall im Alter von 15
Jahren, haben Jugendliche künftig die Auswahl zwischen drei Alternativen
der Fortsetzung ihrer schulischen Laufbahn, dem Eintritt in das berufliche
Bildungswesen oder die Aufnahme einer betrieblichen Lehre. Die Kenntnisse
und Kompetenzen, die die Jugendlichen im Rahmen des jeweils gewählten
Bildungswegs erwerben, werden als anrechnungsfähige Ausbildungseinheiten
(sogenannte " crediti") im Falle eines Wechsels von einem System
ins andere anerkannt. Diese Durchlässigkeit zwischen dem Schulwesen, dem
beruflichen Bildungswesen und der betrieblichen Ausbildung soll den
Eintritt der Jugendlichen in das Erwerbsleben hinauszögern und ihre
Orientierungsfähigkeit im Hinblick auf die richtige Ausbildungs- und
Berufswahl verbessern.
Durchführung der Reform
Das nun verabschiedete Gesetz hat den Charakter eines
Rahmengesetzes. Bis zum Juli 2000 ist die Regierung gehalten, dem
Parlament ein Fünfjahresprogramm für die schrittweise Durchführung der
Reform vorzulegen. Zahlreiche Punkte bzw. inhaltliche Einzelheiten müssen
hierin endgültig geregelt werden. Als Anlage zu dem Programm ist ein Etat
aufzustellen, der die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes verbundenen
finanziellen Kosten abdeckt. Diesbezüglich wird die Anfertigung einer
Machbarkeitsstudie gefordert, in der beurteilt wird, ob die
bereitgestellten Mittel zur Erreichung der Programmziele ausreichen. Was
die konkreten Inhalte der Reform betrifft, muss die Regierung allgemeine
Kriterien für die Neugestaltung der schulischen Lehrpläne festlegen. Die
früheren Curricula für die Sekundarstufe 1 mit ihren zwei und
dreijährigen Bildungsgängen bedürfen dabei einer vollständigen
Überarbeitung, um künftig dem zusammenhängenden und einheitlichen
Charakter der neuen Sekundarstufenbildung sowie den geänderten
Ausbildungsbedürfnissen Rechnung zu tragen.
Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen
Die Qualität der Bildung muss gewährleistet werden.
Das Fünfjahresprogramm sollte daher auch allgemeine Bestimmungen in Bezug
auf die Weiterbildung des Lehrpersonals enthalten und den Rahmen für die
erforderlichen Maßnahmen abstecken, um das Recht und die Pflicht zur
Teilnahme an Auffrischungskursen abzusichern. Das neue System soll
besonderes Augenmerk auf die Fachkompetenz der Lehrkräfte richten, indem
die Teilnahme an Auffrischungskursen als Teil ihrer beruflichen Entfaltung
fest verankert wird. Daneben sollten den Schulen je nach den
Ausbildungswegen, die sie anzubieten gedenken, Kriterien für die
Schaffung neuer Aufgabenprofile für Lehrkräfte vorgegeben werden. Die
Neuordnung der Bildungsstufen soll nach dem Willen des Bildungsministers
ab September 2001 in Kraft treten. Allerdings sind die bestehenden
infrastrukturellen Voraussetzungen derzeit noch unzureichend und
ungeeignet für die neuen kombinierten schulisch-beruflichen Bildungswege,
sodass auf Regierung und Parlament noch sehr viel Arbeit zukommen wird,
bevor das neue Schulsystem entsprechend den Zielvorgaben des Gesetzes vom
10. Februar effektiv eingerichtet ist.
Übersicht über die Bildungsstufen
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Vorschule
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Primarstufe
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Sekundarstufe
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Gesamtdauer
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Dauer
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3
Jahre
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7
Jahre
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5
Jahre
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15
Jahre
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Alter
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3-6
Jahre
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6-13
Jahre
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13-18
Jahre
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Schulpflicht
6-15 Jahre; Ausbildungspflicht 15-18 Jahre.
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Quelle: CEDFOP 12/2000
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