Arbeitskreis Gesamtschule in Hamburg

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Nordrhein-Westfalen

22. Dezember 2005

Schulpolitik der 50er Jahre

Wie wir aus der Siegener Zeitung erfuhren, plant die CDU-Landesregierung in NRW neue schulgesetzliche Regelungen, die den Elternwillen auf den Besuch einer Schulform für ihre Kinder aufhebt. "Die Landesregierung macht die Schulpolitik in Nordrhein-Westfalen zum Experimentierfeld für ihre ideologisch an den 50er Jahren anknüpfenden bildungspolitischen Vorstellungen. Mit ihrem Ansatz, die soziale Auslese an unseren Schulen zu verstärken, zeigt sie, dass sie aus PISA nichts gelernt hat. Sie macht sich auf zu einer Zeitreise zurück in die Vergangenheit", erklärte Ute Schäfer, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion.

Einzelheiten der Regelung teilte das Bildungsministerium mit. Unter Ziffer 7 Verbindlichere Grundschulempfehlung heißt es:

  • Die Eltern wählen auch in Zukunft grundsätzlich für ihr Kind die Schulform der Sekundarstufe I. Der Elternwille ist aber dann nicht maßgeblich,  wenn nach einer pädagogischen Prognose die fehlende Eignung eines Kindes für die gewünschte Schulform offenkundig ist. Künftig soll folgendes Verfahren vorgesehen werden (Änderung des § 11 Abs. 4 SchulG sowie der AO-GS)

  • Im ersten Halbjahr der Klasse 4 informiert und berät die Grundschule die Eltern allgemein und individuell.

  • Als Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 erhalten die Schülerinnen und Schüler ein differenziertes Lern- und Entwicklungsgutachten, das mit einer Schul­formempfehlung schließt.

  • Wenn die Eltern nach Beratungen mit der abgebenden sowie mit der aufnehmenden Schule von diesem Gutachten abweichen wollen, so ist ein dreitägiger Unter­richt zur Feststellung der Eignung (Prognoseunterricht) durchzuführen.

  • Der Prognoseunterricht findet zentral im Schulamtsbezirk statt. Die Leiterin oder der Leiter des Prognoseunterrichts ist eine Schulaufsichtsbeamtin oder ein Schul­aufsichtsbeamter des Schulamts. Erteilt wird er von je einer Lehrerin oder einem Lehrer der Grundschule und einer weiterführenden Schule nach den Richtlinien und Lehrplänen der Grundschule. Hierbei gelten namentlich die in den Lehrplänen bestimmten verbindlichen Anforderungen am Ende der Klasse 4, 1. Halbjahr.

  • Nach dem Prognoseunterricht entscheiden die Lehrerinnen und Lehrer, die den Unterricht erteilt haben, und die Leiterin oder der Leiter des Prognoseunterrichts, ob ein Kind die gewählte Schulform besuchen darf. Dies ist nicht möglich, wenn festgestellt wird, dass die Eignung für die gewählte Schulform auf Grund einer pä­dagogischen Prognose ausgeschlossen ist.

  • Das gesamte Verfahren muss rechtzeitig vor den Osterferien abgeschlossen sein, damit zwischen dem Prognoseunterricht und der Aufnahme in die weiterführende Schule genügend Zeit für die Vorbereitung des kommenden Schuljahres bleibt, vor allem für die Anmeldung und die Klassenbildung.

August 2001

Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen

Ein besonderes Merkmal der Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor der Ganztagsbetrieb. Einige Daten dazu fanden wir im Landesentwicklungsbericht der Landesregierung:

Landesentwicklungsbericht Nordrhein-Westfalen,
(Auszug)

Der Beitrag der Gesamtschulen zur Entwicklung des nordrhein-westfälischen Schulwesens war und bleibt beachtlich. Mit derzeit 213 Gesamtschulen hat sich diese Schulform auch quantitativ dynamisch entwickelt. Die Übergangsquote zur Gesamtschule ist von Beginn an kontinuierlich gestiegen. Derzeit lernen rund 16 Prozent aller Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen an einer Gesamtschule. In ihrer Gründungsphase hatte diese Schulform, begleitet von einer breiten bildungspolitischen Aufbruchstimmung, einen erheblichen Modernitätsvorsprung vor dem gegliederten Schulwesen alter Prägung. Von ihr sind wesentliche Impulse für die Weiterentwicklung von Hauptschule, Realschule und Gymnasium ausgegangen.

Die Gesamtschule umfasst die Bildungsgänge des gegliederten Schulsystems. Sie ist daher einem integrativen Ansatz verpflichtet. Von Beginn an standen Chancengleichheit, soziales Lernen und differenzierte Unterrichtsformen im Vordergrund. Viele der heute selbstverständlichen Ansätze wie die Öffnung von Schule, Elternmitarbeit, Ganztagskonzepte, Projekt- und Wochenplanarbeit, Teambildung und ein erweitertes Schulleitungsmodell sind maßgeblich an Gesamtschulen entwickelt worden...