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Nordrhein-Westfalen
22. Dezember
2005
Schulpolitik
der 50er Jahre
Wie wir aus der Siegener Zeitung erfuhren,
plant die CDU-Landesregierung in NRW neue schulgesetzliche Regelungen, die
den Elternwillen auf den Besuch einer Schulform für ihre Kinder aufhebt.
"Die Landesregierung macht die Schulpolitik in Nordrhein-Westfalen
zum Experimentierfeld für ihre ideologisch an den 50er Jahren anknüpfenden
bildungspolitischen Vorstellungen. Mit ihrem Ansatz, die soziale Auslese
an unseren Schulen zu verstärken, zeigt sie, dass sie aus PISA nichts
gelernt hat. Sie macht sich auf zu einer Zeitreise zurück in die
Vergangenheit", erklärte Ute Schäfer, stellvertretende Vorsitzende
der SPD-Landtagsfraktion.
Einzelheiten der Regelung teilte das
Bildungsministerium mit. Unter Ziffer 7 Verbindlichere
Grundschulempfehlung heißt es:
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Die Eltern
wählen auch in Zukunft grundsätzlich für ihr Kind die Schulform der
Sekundarstufe I. Der Elternwille ist aber dann nicht maßgeblich,
wenn nach einer pädagogischen Prognose die fehlende Eignung eines
Kindes für die gewünschte Schulform offenkundig
ist. Künftig soll folgendes Verfahren vorgesehen werden (Änderung
des § 11 Abs. 4 SchulG sowie der AO-GS)
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Im ersten
Halbjahr der Klasse 4 informiert und berät die Grundschule die Eltern
allgemein und individuell.
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Als Teil
des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 erhalten die Schülerinnen und
Schüler ein differenziertes Lern- und Entwicklungsgutachten, das mit
einer Schulformempfehlung schließt.
-
Wenn die
Eltern nach Beratungen mit der abgebenden sowie mit der aufnehmenden
Schule von diesem Gutachten abweichen wollen, so ist ein dreitägiger
Unterricht zur Feststellung der Eignung (Prognoseunterricht)
durchzuführen.
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Der
Prognoseunterricht findet zentral im Schulamtsbezirk statt. Die
Leiterin oder der Leiter des Prognoseunterrichts ist eine
Schulaufsichtsbeamtin oder ein Schulaufsichtsbeamter des Schulamts.
Erteilt wird er von je einer Lehrerin oder einem Lehrer
der Grundschule und einer weiterführenden Schule nach den Richtlinien
und Lehrplänen der Grundschule. Hierbei gelten namentlich die
in den Lehrplänen bestimmten verbindlichen Anforderungen am Ende der
Klasse 4, 1. Halbjahr.
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Nach dem
Prognoseunterricht entscheiden die Lehrerinnen und Lehrer, die den
Unterricht erteilt haben, und die Leiterin oder der Leiter des
Prognoseunterrichts, ob ein Kind die gewählte Schulform besuchen
darf. Dies ist nicht möglich, wenn festgestellt wird, dass die
Eignung für die gewählte Schulform auf Grund einer pädagogischen
Prognose ausgeschlossen ist.
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Das gesamte Verfahren muss rechtzeitig vor den Osterferien abgeschlossen
sein, damit zwischen dem Prognoseunterricht und der Aufnahme in die
weiterführende Schule genügend Zeit für die Vorbereitung des
kommenden Schuljahres bleibt, vor allem für die Anmeldung und die
Klassenbildung.
August 2001
Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
Ein
besonderes Merkmal der Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen ist nach wie
vor der Ganztagsbetrieb. Einige Daten dazu fanden wir im
Landesentwicklungsbericht der Landesregierung:
Landesentwicklungsbericht
Nordrhein-Westfalen,
(Auszug)
Der
Beitrag der Gesamtschulen zur Entwicklung des nordrhein-westfälischen
Schulwesens war und bleibt beachtlich. Mit derzeit 213 Gesamtschulen hat
sich diese Schulform auch quantitativ dynamisch entwickelt. Die
Übergangsquote zur Gesamtschule ist von Beginn an kontinuierlich
gestiegen. Derzeit lernen rund 16 Prozent aller Schülerinnen und Schüler
der allgemein bildenden Schulen an einer Gesamtschule. In ihrer
Gründungsphase hatte diese Schulform, begleitet von einer breiten
bildungspolitischen Aufbruchstimmung, einen erheblichen
Modernitätsvorsprung vor dem gegliederten Schulwesen alter Prägung. Von
ihr sind wesentliche Impulse für die Weiterentwicklung von Hauptschule,
Realschule und Gymnasium ausgegangen.
Die
Gesamtschule umfasst die Bildungsgänge des gegliederten Schulsystems. Sie
ist daher einem integrativen Ansatz verpflichtet. Von Beginn an standen
Chancengleichheit, soziales Lernen und differenzierte Unterrichtsformen im
Vordergrund. Viele der heute selbstverständlichen Ansätze wie die
Öffnung von Schule, Elternmitarbeit, Ganztagskonzepte, Projekt- und
Wochenplanarbeit, Teambildung und ein erweitertes Schulleitungsmodell sind
maßgeblich an Gesamtschulen entwickelt worden... |